Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wir haben eine interne Meldestelle zur Meldung von Verstößen nach § 2 HinSchG eingerichtet.

Interne Meldestelle nach HinSchG

Justiziarin Frau Antje Henning
c/o Klax International GmbH
Arkonastraße 45 – 49
13189 Berlin

Meldekanäle der internen Meldestelle

Hinweise auf Verstöße können Sie in Textform per Post oder Hauspost an die vorgenannte Adresse sowie per E-Mail an meldestelle@klax-online.de oder in einem persönlichen Gespräch melden.

Geltungsbereich

Beschäftigte der Unternehmen der Klax Gruppe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland können sich an die o.g. Meldestelle wenden.

Aufgaben

Unsere Meldestelle nimmt Hinweise auf Verstöße nach § 2 HinSchG entgegen, bearbeitet diese entsprechend des in § 17 HinSchG beschriebenen Verfahrens und leitet sofern erforderlich in § 18 HinSchG beschriebene Folgemaßnahmen ein. Darüber hinaus stellt unsere Meldestelle Informationen über externe Meldeverfahren bereit.

Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person

Entsprechend § 16 Absatz 2 HinSchG ist unser Meldekanal so eingerichtet, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen sowie die Identität der meldenden Personen haben. Vertraulichkeit der Identität sichern wir ausschließlich entsprechend der Vorgaben aus §§ 8, 9 HinSchG zu.

Externe Meldestelle

Vom Bund, den Ländern und der EU externe Meldestellen wurden sog. Externe Meldestellen eingerichtet. Die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz finden Sie hier: Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Dort gibt es auch Informationen zu weiteren externen Meldestellen. Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24 HinSchG) wenden.

Meldekanal für anonyme Hinweise

Gemäß § 16 Absatz 1 HinSchG ist unsere Meldestelle nicht zur Entgegennahme anonymer Hinweise verpflichtet. Dennoch können Sie mit dem folgenden Formular unsere Meldestelle auch anonym erreichen. Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall eine Weiterbearbeitung nach §§ 17, 18 HinSchG nicht oder nur teilweise möglich ist.

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